Nur Aldi-Brot für Studis

■ Bafög-Einsparungen werden morgen im Vermittlungsausschuß behandelt

Berlin (taz/dpa) – Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt ... Morgen entscheidet der Vermittlungsausschuß zwischen Bundesrat und Bundestag über die umstrittene Bafög-Novelle. Auf dem Prüfstand: das von der Regierungskoalition geforderte Einfrieren des Bafögs und die geforderten Leistungsnachweise schon nach den ersten zwei Semestern.

Während die Bundesregierung vorerst keine Bafög-Erhöhung gewähren will, spricht sich die SPD- Fraktion für eine Anhebung der Bedarfssätze um sechs Prozent aus. Ihr Argument: Die Lebenshaltungskosten auch für Studenten sind in den vergangenen zwei Jahren enorm gestiegen. „Wer den Studenten aus einkommensschwachen Elternhäusern weiterhin zuwenig Geld zum Leben gibt, der trägt auch die Verantwortung für weiter steigende Studienzeiten“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Doris Odendahl, gestern in einem dpa-Gespräch.

Wenn sich die Bundesregierung weiterhin nicht kompromißbereit zeige, sei es nach den Worten der SPD-Politikerin besser, „mit der Bafög-Novelle bis nach der Bundestagswahl zu warten und die Bedarfssätze rückwirkend anzupassen“. Es wird aber auch für möglich gehalten, daß im morgen tagenden Vermittlungsausschuß eine sehr geringe Anhebung der Sätze ausgehandelt wird.

Die SPD fordert auch eine Anhebung der Mietzuschüsse für die ostdeutschen Studenten. Sie könne einfach nicht verstehen, so Odendahl, wie die Bundesregierung weiter den Umstand leugne, daß im Osten an vielen Orten die Mieten für Studentenbuden drastisch gestiegen seien. Der gegenwärtige Förderungshöchstsatz für Studenten liegt in den alten Bundesländern bei 940 Mark. Studenten in den neuen Ländern bekommen höchstens 855 Mark, mit dem Argument der geringeren Miete. Wer heute Bafög bezieht, muß später die Hälfte der Zuschüsse wieder zurückzahlen.

Nach Erhebungen von 1992 bekommen in den alten Ländern 33 Prozent der anspruchsberechtigten Studenten Bafög (neue Länder: 76 Prozent). Aber nur etwa ein Drittel der 450.000 Geförderten erhält den Höchstsatz. Die Höhe der durchschnittlichen Förderung liegt in den alten Ländern bei 589 Mark, in den neuen Länder bei 495 Mark. Bei den allermeisten Bafög- Empfängern werden somit auch die Eltern zur Kasse gebeten.

Mit der Bafög-Novelle soll auch der Grundfreibetrag für die Eltern um rund zwei Prozent von 1.900 auf 1.940 Mark angehoben werden. Je nachdem, wie viele Kinder noch mit zu unterstützen sind, erhöhen sich die Freibeträge entsprechend. Vom darüberliegenden Einkommen wird auch nur die Hälfte auf das Bafög angerechnet. Dazu ein Beispiel: Ein Student, Einzelkind, bekommt heute in der Regel gar kein Bafög, wenn das Nettoeinkommen der Eltern bei ungefähr 4.200 Mark liegt.

Neben den finanziellen Fragen wird im Vermittlungsausschuß auch der von der Bundesregierung künftig nach zwei Semestern geforderte Studiennachweis diskutiert. Zur Frage, wie denn solche Leistungsnachweise aussehen sollen, habe man „den Hochschulen schon Vorschläge gemacht“, sagte gestern Andreas Kletschke, Sprecher des Bildungsministeriums, gegenüber der taz. Bei Vorlesungen könnten solche Bescheinigungen über Anwesenheitskontrollen laufen. Auch sollte man darüber nachdenken, mehr leistungsabhängige Scheine schon in den ersten Semestern zu verlangen. Bislang müssen Bafög-Empfänger erst nach vier Semestern einen Leistungsnachweis vorlegen. BD