Keine Rep-Observation

■ Gericht: Regierung hat keine Beweise vorgelegt/ Land: Berufungsfrist zu kurz

Lüneburg/Hannover Die Landesregierung hat erneut eine juristische Schlappe gegen die rechtsradikalen Republikaner einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg habe die Berufung der Landesregierung gegen das Beobachtungsverbot der Republikaner zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Die Landesregierung ließ dem OVG zufolge acht Monate verstreichen, ohne ihr Anliegen vor Gericht zu vertreten. Der Staatssekretär im Innenministerium, Claus Henning Schapper, kündigte an, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einzulegen. Dem OVG warf er vor, keine Möglichkeit für eine Stellungnahme gegeben zu haben. (Az: 13L105/94)

In der schriftlichen Begründung des OVG-Beschlusses heißt es: „Der Beklagte hat seine am 27. Dezember 1993 eingelegte Berufung trotz wiederholter gerichtlicher Aufforderung nicht begründet.“ Das Verwaltungsgericht Hannover habe zu Recht einer Klage der Republikaner gegen eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln stattgegeben.

Niemand habe damit rechnen können, daß das Gericht ohne Vorwarnung entscheiden würde heißt esaus dem Innenministerium. Eine Bitte um Fristverlängerung sei schlicht ignoriert worden.

In einer Erklärung des OVG heißt es dazu: „Unverständlich ist, daß Staatssekretär Schapper mit seinen Worten den Eindruck hervorruft, er sei von der gerichtlichen Entscheidung überrascht worden.“ Das Gericht habe im Juli darauf hingewiesen, wie es in der Sache verfahren wollte. dpa