Mißliebige Liste bleibt

■ Grüner Streit um Frauenquote vor Gericht / Landesvorstand gibt bei / Umstrittener Mann auf Platz eins der Liste bleibt

Düsseldorf (taz) – Der Landesvorstand der nordrhein-westfälischen Grünen hat sich gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht in einem Vergleich verpflichtet, jegliche Maßnahmen gegen die Zulassung der umstrittenen Kandidatenliste für den Kreistag Rhein- Sieg „zu unterlassen“. Die Liste verstößt nach Ansicht der linken Düsseldorfer Vorstandsmehrheit gegen das grüne Frauenstatut, das in der Regel für alle ungeraden Plätze die Nominierung von Frauen vorsieht. Diesem parteiintern heiligen Grundsatz mochten sich die MitgliederInnen im Rhein- Sieg-Kreis nicht beugen. Statt der umstrittenen bisherigen Spitzenkandidatin Ruth Bönisch votierten sie mit deutlicher Mehrheit für Wolfgang Köhler auf PLatz eins. Durften sie das?

Parteiintern gibt es dazu vorläufig zwei Antworten. Während das Landesschiedsgericht die Liste mit der Begründung, das Frauenstatut sei „nicht mit der Verfassung“ vereinbar und stelle eine „Verletzung der allgemeinen Wahlgrundsätze“ dar, absegnete, erklärte das Bundesschiedsgericht die Wahl per einstweiliger Anordnung für „unwirksam“. Dieser Einschätzung schloß sich die Mehrheit des Düsseldorfer Landesvorstands an. Der von den Realos dominierte Kreisverband wurde aufgefordert, die Wahl unter Berücksichtigung des Frauenstatus zu wiederholen. Dagegen mobilisierten die Realos, die auf die Parität ihrer Liste verweisen, die bürgerlichen Gerichte. Der gestrige Vergleich vor Gericht wird nun im Ergebnis zur Zulassung der von den Kreisdelegierten gewünschten Kommunalliste führen.

Durch die Gerichtsentscheidung, so Spitzenkandidat Köhler, werde der „Versuch des Landesvorstands abgewehrt, die Frauen zu mißbrauchen, um eine mißliebige Liste zu kippen“. Entsetzt über den Vorstandskurs äußerte sich auch Maron Schüpphaus, Mitglied des Kreisvorstandes: „Die wollen uns nur noch kaputtmachen.“

Daß sieht die linke Vorstandssprecherin, Barbara Steffens, ganz anders. Sie fürchtet, daß die parteiinterne Frauenförderung zu einem „Gnadenakt“ verkommt, wenn Platz eins ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen weiblichen Delegierten für Männer offensteht. Bundesweit kommt dem Streit erhebliche Bedeutung zu. Für den Fall, daß das Bundesschiedsgericht auch im Hauptverfahren bei seiner bisherigen Wertung bleibt, erwägen die Rebellen eine Klage vor den ordentlichen Gerichten. Das könnte spannend werden. Denn daß die Obergerichte eine in Statuten gegossene Diskriminierung von Männern – Beschränkung des passiven Wahlrechtes – absegnen, ist so sicher nicht. Walter Jakobs