Boy George als Vater? Niemals!

London (AFP/taz) – Die von einer Amerikanerin erhobene Vaterschaftsklage gegen den Popstar Boy George ist von einem britischen Gericht abgewiesen worden. Es lägen „nicht genügend Informationen“ vor, um die Frage der Vaterschaft des achtjährigen Jungen zu klären, entschieden die Richter. Die Frau hatte vor einem Jahr gegen den niedlichen Sänger von Culture Club geklagt. Das Verfahren war bereits zweimal aufgeschoben worden, weil die Frau die angeforderte Blutprobe ihres Sohnes nicht geliefert hatte. Boy George, der sich selbst als ausnahmslos homosexuell bezeichnet, hatte die Vaterschaft des Kindes stets geleugnet. Er habe noch nie in seinem Leben Sex mit einer Frau gehabt, sagte der 32jährige.