In Akte gucken

Keine traut sich, aber dürfen darf man schon. Alle PatientInnen haben das Recht, Einsicht in ihre Krankenakten zu verlangen. Der Arzt ist verpflichtet, seinen PatientInnen auf Wunsch Kopien der Krankenunterlagen auszuhändigen. Dazu gehören alle Dokumente der Behandlung, zum Beispiel Befunde, Laborergebnisse, Medikationsdokumentationen, Operationsberichte oder Röntgenbilder. Die Kosten für die Kopien müssen die PatientInnen selbst zahlen. ÄrztInnen bewahren ihre Akten zehn Jahre auf, ZahnärztInnen drei und Röntgenunterlagen müssen 10 Jahre gelagert werden. taz