Schlafmützen in Bremer Firmen

■ Unternehmen kommen der Störfallverordnung nicht nach

In Bremen sei die Umweltbehörde eine Schlafmütze, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schon im Juli festgestellt. Auf eine Anfrage der Umweltschutzorganisation nach Umweltdaten antwortete die Bremer Behörde erst im August. „Wir mußten die Daten erst von den Gewerbeaufsichtsämtern sammeln“ sagt der zuständige Sachbearbeiter in der Umweltbehörde. Und das habe sich eben hingezogen.Der BUND hatte im Februar diesen Jahres eine Anfrage an alle Landesumweltministerien und Umweltbehörden verschickt. Wie haltet ihr es mit der Störfallverordnung und dem Umweltinformationsgesetz? wollte die Organisation von den staatlich bestellten Umweltüberwachern wissen.

Im Land Bremen gibt es ganze drei Firmen, die unter die Störfallverordnung fallen. Der Farb- und Klebstoffhersteller Morton International und die Progas KG in Bremen, in Bremerhaven muß die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft sich outen. Doch die halbstaatliche Firma leidet auch an dem Schlafmützensyndrom und ist den Anforderungen aus Töpfers Ministerium noch nicht nachgekommen.

Laut Störfallverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Betreiber gefährlicher Anlagen seit 1991 verpflichtet, die Öffentlichkeit über Gefahren ihrer Unternehmen zu informieren. Und zwar bevor ein Kessel explodiert oder das Abwasserbecken in den Fluß überläuft. Störanfällige Firmen wie Chemiebetriebe oder Kraftwerke müssen zusammen mit dem jeweiligen TÜV eine Sicherheitsanalyse erstellen. Nach dem seit drei Jahren rechtskräftigen Gesetz, müssen die Unternehmen die Daten an die jeweiligen Umweltministerien weitergeben. Vorsichtsmaßnahmen für den Notfall der Notfälle sollten darin enthalten sein, damit die Bevölkerung rechtzeitig verständigt werden kann und der Schaden für die Umwelt möglichst begrenzt werden kann.

Die Gretchenfrage nach Offenlegung der Umwelt-Infos hatte die Länder wohl auf dem nassen Pferdefuß erwischt, brauchten doch etliche Länder Monate, bis die Liste vollständig war. Bremen kam schlicht und ergreifend nicht hinterher. Sie seien eben erst im August dazu gekommen, hieß es aus der Umweltbehörde.

Das Umweltinformationsgetz dagegen gibt jeder BürgerIn das Recht, sich über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume bei Ministerien zu informieren. Da die eben auch Informationen über die umweltgefährdenden Unternehmen bereithalten müssen, sind auch jene Daten abrufbar. Theoretisch. Denn erstens müssen sie ja erstmal verfügbar sein. Da viele Firmen ihrer Öffentlichkeitspflicht bislang nicht nachgekommen sind, gibt es eben auch keine Daten. Und zweitens müsse natürlich der Datenschutz gewahrt bleiben, heißt es in der Umweltbehörde. fok