■ Studi-Kasse
: Ab 30 keine Chance

Kassel (AP) – Studenten, die ihr Studium erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen, können nicht mehr der studentischen Krankenversicherung angehören. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dies gelte auch, wenn die für das Studium erforderliche Reifeprüfung auf dem zweiten Bildungsweg abgelegt werde.