Hehlerei mit Verrechnungsschecks

■ Pleitemacher versuchte unsaubere Geschäfte

Uwe S. hat bei seinen Geschäften einfach keine glückliche Hand: zuerst verkrachte sein Baugeschäft und dann klappte es auch mit der Hehlerei nicht. Im Juni des letzten Jahres versuchte der gelernte Verwaltungsangestellte Verrechnungsschecks über 96.000 Mark einzuziehen, die von einem unbekannten Dritten aus einem Briefkasten gestohlen worden waren. Das klingt recht eindeutig, entpuppte sich aber als verwickelte Angelegenheit: den Dieb kann der Angeklagte nicht nennen, weil er ihn nicht richtig zu kennen vorgibt. Uwe S. Konto ist außerdem wegen des Konkurses mit seinem Baugeschäft gesperrt. Um das Geschäft abzuwickeln, fragte der Pleitemacher einen ehemaligen albanischen Angestellten, ob er auf dessen Konto Geld überweisen könne. Der Albaner hörte vor allem, daß er dabei noch ausstehende Lohnzahlungen zurückerhalten sollte und stimmte zu. Drei Stunden braucht das Gericht, um diesen Hergang mit Hilfe einer Dolmetscherin zu rekonstruieren. „Ich wußte ja nicht, daß die Sache nicht sauber war, auch wenn ich leichtsinnig gehandelt habe“, sagt Uwe S. Als er das Geld abholen wollte, wußte die Bank schon über die entwendeten Verrechnungsscheck Bescheid und holte nicht das Geld aus dem Safe, sondern die Polizei vom Revier. Richter und Schöffen verurteilten Uwe S. wegen versuchter Hehlerei zu einer neunmonatigen Gefangnisstrafe auf Bewährung und folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine „Sauerei“ nannte der Richter, daß S. die Naivität des offensichtlich völlig ahnungslosen Albaners ausnutzen wollte. Vielleicht wäre S. sonst mit einer Verwarnung mit Strafandrohung davongekommen. abi