Polizei

■ betr.: „Hier herrscht das Kreuzber ger Landrecht“, taz vom 25. 8. 94

Wir alle wissen, daß die Polizei zu jenen Institutionen gehört, die hoheitliche, also Aufgaben im Auftrag des Staates wahrzunehmen hat. Was ist unserem Staat und damit uns allen die Polizei wert?

Schauen wir uns die Bildung und Ausbildung sowie die Bezahlung, die Arbeitszeiten, die persönlichen Risiken und die gesellschaftliche Anerkennung an. Da muß man sich doch über die immer wieder beklagten „Zustände“ bei der Polizei nicht wundern. Wir brauchen keine verschärften gesetzlichen Grundlagen. Der Ruf der Politik nach diesen ist nach meiner Ansicht Augenwischerei, damit soll dem/der Bürgerin suggeriert werden, mit den anfallenden Problematiken besser fertig werden zu können. Um aber den Krankheiten und Schwierigkeiten in unserer Gesellschaft angemessen begegnen zu können, brauchen wir unter anderem PolizistInnen, die qualifiziert, das heißt beispielsweise auch, daß diese psychologisch geschult und daher zur Menschenführung befähigt werden müssen. [...] Christiane Beuel, Köln