Berliner Sportkampf

■ DSF will ins Kabel – darf aber nicht

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat bei ihren jüngsten Frequenzentscheidungen das Deutsche Sport-Fernsehen (DSF) wieder nicht berücksichtigt. Die MABB ignorierte eine vom Verwaltungsgericht Berlin im August erlassene einstweilige Verfügung, wonach der private Spartensender bei der Kabelbelegung berücksichtigt werden müßte. DSF- Geschäftsführer Dieter Hahn krähte denn auch erbost los: Der Kampf der Berliner Medienanstalt gegen das DSF und seine Gesellschafter habe „einen neuen Höhepunkt erreicht“. Das DSF werde die zuständigen Behörden auffordern, die MABB zur Einhaltung von Recht und Gesetz anzuhalten. Hahn kündigte außerdem an, man werde prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche angemeldet werden können. Die MABB sieht den Fall gelassen: man habe keinesfalls rechtswidrig gehandelt, erklärte MABB-Justitiarin Ingeborg Ludwig gegenüber der taz. Die einstweilige Anordnung des Berliner Verwaltungsgerichts sei in der vorliegenden Form „nicht vollziehbar“. Die MABB werde bis zur Hauptsacheentscheidung weiter abwarten.

Die Berliner haben mittlerweile vor fünf Gerichten wegen Überschreitung der Konzentrationsgrenzen gegen die Lizenzierung des DSF geklagt. Hauptgesellschafter des DSF sind Kirch und Springer mit je 24,9 sowie Berlusconi mit 33,5 Prozent. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts soll innerhalb der nächsten 12 Monate gefällt werden. mum