Oben ist die Luft für Frauen noch dünn

■ Bericht über Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes für Frauen

In den oberen Etagen des Berliner öffentlichen Dienstes sind Frauen immer noch stark unterrepräsentiert. Das geht aus dem ersten Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hervor, den Frauen- und Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD) gestern vorstellte. Danach hat sich in der Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 1991 bis Ende 1993 der generelle Anteil der Frauen im öffentlichen Dienst zwar auf durchschnittlich über 50 Prozent erhöht, die zusätzlichen Arbeitsplätze sind aber vorwiegend in niedrig dotierten Bereichen geschaffen worden. „Je höher die Hierarchie, desto dünner die Luft für Frauen“, resümierte Bergmann, die die allgemeine Entwicklung dennoch als „erfreulich“ wertete. In den Statistiken der Frauensenatorin ist die Verkehrsverwaltung trauriger Spitzenreiter, wenn es um die Schaffung von neuen Stellen für Frauen im höheren Dienst geht. Sie hatte im Berichtszeitraum zwar 27,7 Prozent mehr Stellen für Beamtinnen eingerichtet, aber keinen einzigen Arbeitsplatz im höheren Dienst für Frauen ausgeschrieben.

Auch in der Innenverwaltung (insgesamt 40,7 Prozent mehr Beamtinnen, davon 4,6 Prozent höherer Dienst) und in der Umweltverwaltung (insgesamt 31,5 Prozent, davon 12 Prozent höherer Dienst) steht die gesetzlich vorgesehene Gleichstellung noch in weiter Ferne. Das schwärzeste aller Schafe in puncto Gleichberechtigung ist mit nur 18 Prozent zusätzlichen Frauenarbeitsplätzen (fünf Prozent höherer Dienst) der Rechnungshof. Vorreiter für eine frauenfreundliche Beschäftigungspolitik sind dagegen die Bezirksämter sowie Bergmanns Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen, die über sechzig Prozent neue Stellen geschaffen hat, davon 42,9 Prozent höher dotierte.

Probleme gibt es außerdem noch mit den gesetzlich vorgeschrieben Frauenförderplänen, die Ende 1993 noch keine einzige Verwaltung erstellt hatte, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Das soll bis Ende diesen Jahres nachgeholt werden, so Bergmann. Spätestens dann sollen auch die letzten Frauenvertreterinnen gewählt worden sein. Über die mögliche Anwendung des LGG auf die Privatwirtschaft soll im November in einer Anhörung beraten werden. Ihr sei „sehr daran gelegen, das Geschäft endlich in Gang zu kriegen“, so Bergmann. Anne-Kathrin Schulz