Datenschützer alarmiert

■ Verbrechensbekämpfungsgesetz

Hamburg/Berlin (dpa) – Datenschutzbeauftragte mehrerer Bundesländer haben die Vorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. September für ein neues Verbrechensbekämpfungsgesetz kritisiert. In einer gemeinsamen Resolution forderten gestern die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Landesregierungen auf, dem Gesetz im Vermittlungsausschuß nicht zuzustimmen.

Nach Auffasssung der Datenschutzbeauftragten läßt sich die vom BND praktizierte Fernmeldeaufklärung nicht auf bestimmte Personengruppen beschränken. Vielmehr würde – wie bei einer Rasterfahndung – eine unvermeidlich große Zahl Unbeteiligter in Abhörmaßnahmen mit einbezogen. Damit werde in großem Umfang in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen, das nicht nur durch Artikel 10 des Grundgesetzes, sondern auch international durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 17 des internationalen Paktes über bürgerliche Rechte besonders geschützt sei, hieß es in der Resolution weiter.

Die vorgesehenen Einschränkungen reichten als Korrekturen an der ursprünglichen Regierungsvorlage nicht aus: „Ein entscheidender Schritt hin zur verfassungswidrigen Aufhebung des Trennungsgebots ist damit getan“, erklärten die Datenschützer. „Strafverfolgung durch die Polizei und Nachrichtensammlung durch Geheimdienste sind im demokratischen Verfassungsstaat prinzipiell unterschiedliche Aufgaben und müssen es bleiben.“ Wer die Datenauswertung durch Nachrichtendienste für die Strafverfolgung zulasse, gehe unübersehbare Risiken für die rechtsstaatliche Transparenz und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Strafverfahren ein.

Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses sehen vor, daß die bisherige Beschränkung des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland wegfallen. Außerdem soll an den Plänen der Bundesregierung festgehalten werden, durch Abhörmaßnahmen gewonnene Informationen aufzubereiten und an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.