: Berufsverbot für chinesischen Regisseur Zhang Yimou?
■ Weitere Schikanen für Cannes-Preisträger
Berlin (taz) – Der chinesische Filmemacher Zhang Yimou wird nach wie vor von den Behörden drangsaliert. Aus Hongkong wird gemeldet, der Regisseur habe ein fünfjähriges Berufsverbot erteilt bekommen. Alain Piel, ein Koproduzent der französischen Firma Alpha Film, die in Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma UGC Yimous neuesten Film „Shanghai“ mitproduziert, sagte einschränkend gegenüber der taz, es gäbe zwar „administrative Schwierigkeiten“, aber diese seien bei Dreharbeiten in China üblich und müßten mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl gehandhabt werden. Man gehe trotzdem davon aus, daß die Dreharbeiten Ende Oktober beginnen könnten. UGC hat bereits 3 bis 4 Millionen Dollar in das Projekt investiert und von den chinesischen Behörden im Sommer auch bereits eine Zusage erhalten. Die Nachricht eines Berufsverbots war damit begründet worden, daß Yimou, der hierzulande längst durch seine Filme „Judou“, oder „Die Geschichte der Qiuju“ bekanntgeworden ist, seinen letzten Film „Leben“ in Cannes vorgestellt habe, ohne das Placet der zuständigen chinesischen Behörden abgewartet zu haben. Diese hatten ihm deshalb auch keine Ausreisegenehmigung erteilt, weshalb er die Auszeichnung der Jury nur stellvertretend durch seine Lebensgefährtin, die Schauspielerin Gong Li, entgegennehmen lassen konnte. Von ihr heißt es aus denselben Quellen in Hongkong, daß ihr verboten worden sei, auf ausländischen Filmfestivals aufzutreten.
Der Erlaß des Berufsverbots wird auch vom zuständigen chinesischen Ministerium nicht dementiert; man wisse nichts über eine solche Maßnahme, gab allerdings zu, daß die Dreharbeiten zu „Shanghai“ einstweilen „unterbrochen“ worden seien. Dies habe aber nichts mit „irgendwelchen Sanktionen“ zu tun.
Eine andere große französische Produktionsfirma, die Ciby 2000, hatte mit Yimou wegen seines nächsten Films, „Die Kaiserin Wu“ Kontakt aufgenommen.
Tony Rayns, Kenner der chinesischen Filmszene, betrachtet die Schikanen gegen Zhang Yimou – und um solche geht es zweifellos, selbst wenn es sich nicht um ein Berufsverbot handelt – nicht als Versuch der politischen Zensur. „Shanghai“ zum Beispiel beschreibt das relativ unbelastete Thema des Opiumhandels der dreißiger Jahre, mit Gong Li in der Rolle einer Femme fatale; und auch „Leben“ verhandelte politische Themen nur indirekt, hinter dem Privatschicksal einer Familie versteckt. „Die Behörden“, so Rayns, „fahren einen Schlingerkurs. Einerseits wollen sie die Filmindustrie privatisieren, andererseits die Kontrolle darüber behalten – und die Devisen.“ Entwarnung kann wohl angesichts dieser Lage nicht gegeben werden. mn
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