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Wg. Synagogen-Attentat

■ Generalbundesanwalt erhebt Anklage

Ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge hat Generalbundesanwalt Kay Nehm jetzt Anklage beim 2. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig erhoben. Den vier Beschuldigten im Alter zwischen 20 und 25 Jahren, die sich seit Mai in Untersuchungshaft befinden, werden gemeinschaftliche schwere Brandstiftung und versuchter fünffacher Mord vorgeworfen.

Der Lübecker Anschlag hatte im März weltweit für Entsetzen gesorgt. Es war der erste Brandanschlag auf eine Synagoge auf deutschem Boden seit den Pogromen des Dritten Reichs. Zum Zeitpunkt des Attentats lebten in den oberen Stockwerken der Synagoge mehrere jüdische Familien, die vor dem Übergreifen der Flammen auf die Wohnetagen in Sicherheit gebracht werden konnten.

Fünf Wochen danach waren die vier jungen Männer aus Lübeck, die als Mitläufer der rechtsextremistischen Szene gelten, von einer Sonderkommission der Polizei festgenommen worden. Drei von ihnen sollen ein Teilgeständnis abgelegt haben.

Das OLG in Schleswig hat die Angeschuldigten und ihre Verteidiger aufgefordert, bis Mitte Oktober gegebenenfalls weitere Beweiserhebungen zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erklären. Nach Würdigung der Beweislage will der zweite Senat dann über den Antrag des Generalbundesanwalts auf Eröffnung des Hauptverfahrens befinden. Zum Beispiel ist für die Wahl des verhandelnden Gerichtes die Klärung der Frage entscheidend, ob die Tat geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden. Als frühesten Verfahrenstermin nannte das OLG Ende November. dpa

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