HIV-Infizierter verklagt Land Berlin

■ Im Knast angesteckt / Grüne fordern Einwegspritzen

Ein ehemaliger Strafgefangener, der sich nachweislich durch die gemeinsame Benutzung von Spritzen im Gefängnis mit dem HI-Virus infiziert hat, verklagt das Land Berlin auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin hat Pilotcharakter. Das Gericht muß darüber befinden, inwieweit die Justizverwaltung für HIV-Infektionen im Knast Verantwortung trägt, weil sie nicht alle Möglichkeiten der Prävention ausschöpft. „Der Staat hat gegen seine Schutzpflicht verstoßen“, erklärte gestern der Anwalt des Infizierten, Rolf-Reiner Stahnke, der die Klage am Mittwoch eingereicht hat. Sein Mandant habe sich angesteckt, weil er darauf angewiesen gewesen sei, sich von Mitgefangenen benutzte Spritzen auszuleihen. Die Justizverwaltung weigert sich nach wie vor, sterile Einwegspritzen auszugeben, weil sie als Waffe benutzt werden könnten.

Der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Köppl, verwies auf eine Studie des Instituts für Tropenmedizin, in der 589 Fixer befragt wurden. 80 Prozent von ihnen hatten Haftstrafen verbüßt. Davon erklärte die Hälfte, daß sie im Gefängnis den risikoreichen Spritzentausch praktiziert hätten. Köppl fordert einen Pilotversuch für die Ausgabe steriler Einwegspritzen für drogenabhängige Insassen. „Dann wird sich schnell zeigen, daß die bisher geäußerten Ängste und Befürchtungen unbegründet sind.“ win