"Pannen"-Korrektur

■ Senat will heute Bundesratsinitiative zur Änderung des umstrittenen Entschädigungsgesetzes beschließen

Zur Änderung des heftig kritisierten Artikel 10 des „Entschädigungs- und Ausgleichsleistungengesetzes“ wird der Senat heute eine Bundesratsinitiative beschließen. Wie Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) gestern sagte, wolle man damit eine „zweifellose Panne“ im Gesetzestext korrigieren, wonach die Wohnungsbaugesellschaften (WBG) die Verwaltungskosten für Wohnungen mit Rückübertragungsansprüchen nicht aus der Miete finanzieren dürfen.

Dieser Passus soll jetzt nach Vorstellungen des Senats so geändert werden, daß den WBG pro verwalteter Wohnung 420 Mark im Jahr von den Mieten zustehen. Sonst würden dem Land Berlin 50 Millionen Mark Kosten jährlich entstehen, so Nagel. Sollten in der Zwischenzeit „Liquiditätsprobleme“ auftreten, müßten diese durch ein „noch technisch zu klärendes Verfahren“ beseitigt werden. Denkbar wäre ein zinsloses Darlehen oder eine Bereitstellung von Mitteln durch den Hauptausschuß.

Die Neuregelung, die nach Einschätzung des Bausenators „ohne Probleme“ noch vor Weihnachten beschlossen werden soll, sieht außerdem vor, die Mieten erst ab dem 1. Januar 1994 auf Sonderkonten für die noch zu ermittelnden Alteigentümer fließen zu lassen. Insgesamt verteidigte Nagel Berlins Zustimmung zu dem Gesetz, das am Freitag letzter Woche im Bundesrat gebilligt worden war. Es wäre „wahnsinnig gewesen, diesem überfälligen Gesetz nicht zuzustimmen, weil es viele wichtige Dinge regelt“.

Befürchtungen der Wohnungsbaugesellschaften, durch die gesperrten Mieteinnahmen in die Handlungsunfähigkeit getrieben zu werden, bezeichnete Nagel als „unverantwortliche Panikmache von selbsternannten Experten, die den Durchblick verloren haben“. Er glaube nicht, daß „so schnell Defizite entstehen“. Auch die von den WBG bemängelte separate Verwaltung jedes Hauses, durch die ein Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Objekte unmöglich wird, sei sinnvoll, so der Bausenator: „Dadurch wird verhindert, daß ein Eigentümer zugunsten eines anderen benachteiligt wird.“ Er glaube nicht, daß sich dadurch die Bausubstanz der 140.000 betroffenen Wohnungen im Ostteil verschlechtern würde, da es unabhängig vom neuen Gesetz Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramme des Senats gäbe. Die Instandhaltung der Objekte müßten die Wohnungsbaugesellschaften allerdings selber bezahlen, so Nagel. Wenn die Mieteinnahmen eines Hauses dafür nicht ausreichen würden, müßten sie „wie normale Hausverwaltungen“ Bankkredite aufnehmen. Anne-Kathrin Schulz