■ Mit legaler Bestechung auf du und du
: Ordentlich geschmiert

Berlin (taz) – Korruption gehört sich nicht – meinen die Vorstände der Opel AG und haben folgerichtig fünf leitende Angestellte vom Dienst suspendiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Die fünf, die im Namen von Opel für die Vergabe von Bauaufträgen zuständig waren, sollen von Baufirmen Schmiergelder kassiert haben.

Korruption ist unanständig – meint auch die Bundesregierung. Im Prinzip. Im richtigen Geschäftsleben, im grenzüberschreitenden allzumal, muß man das nach Auffassung von CDU/CSU- und FDP-Fraktion jedoch pragmatisch sehen: Um an Aufträge in Zweit- und Drittweltländern zu kommen, sind deutsche Firmen dem internationalen Schmiergeld-Wettbewerb ausgesetzt. Und weil das so ist, sind Bestechungssummen Betriebsausgaben – und als solche steuerlich absetzbar.

Nachdem eine Antikorruptions-Initiative, „Transparency International“ (TI), diese in vielen Industriestaaten gängige Praxis öffentlich angeprangert hat, versuchten die Sozialdemokraten, das anrüchige Steuerrecht per Initiative im Bundestagsfinanzausschuß zu ändern. Schließlich, so die TI-Argumentation, müßte es doch reichen Ländern mit funktionierenden Rechtssystemen leichterfallen, aus korrupten Gepflogenheiten auszusteigen als armen Staaten. Das Problem sei keineswegs gering, denn zehn Prozent eines Auftragsvolumens müßten inzwischen bei Geschäften in Asien und Afrika als üblicher Schmiergeldanteil gelten. Weshalb die Sozialdemokraten auch von „erheblichen Mindereinnahmen“ für die Staatskasse sprachen, wenn das Gesetz so bleibt, wie es ist.

Natürlich betonten auch die Koalitionäre im Finanzausschuß, daß sie Schmiergeldzahlungen mißbilligten. Trotzdem bleibt das Steuerrecht – bis sich alle Industriestaaten, die in der OECD vereinigt sind, auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben. Schließlich tage bei der OECD bereits eine Arbeitsgruppe. In deutschen Steuererklärungen müssen Bestechungsgelder übrigens in aller Form geltend gemacht werden: Der Zuammenhang zwischen der Zahlung an den korrupten Beamten und dem dazugehörigen Auftragsverfahren muß nachgewiesen werden. Donata Riedel