Kein Öko-Profit für Großindustrie

■ Neues Tarifsystem für Industriekraftwerke vereinbart

Bonn (dpa) – Die Partner kennen sich lange, und über den Tisch ziehen wollen sie sich nicht. Gestern hat der Bundesverband der Deutschen Industrie mit den Dachverbänden der Elektrizitätswirtschaft vereinbart, daß keine Seite auf Kosten der anderen nur deshalb Gewinne machen darf, weil der Staat alternative Energien fördern will. Anlaß ist das seit zwei Jahren geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus Kraftwerken, die nicht den Netzbetreibern selbst gehören. Die Verordnung sieht beispielsweise vor, daß Energieversorgungsunternehmen für den Strom, den Betreiber von Windkraftwerken in ihre Leitungsnetze einspeisen, 16,93 Pfennig pro Kilowattstunde bezahlen müssen.

Ihren eigenen Kilowattstunden aus Kohle-, Öl- und Atomkraftwerken lassen sich die Energieversorger mit durchschnittlich etwa 11 Pfennig vergüten. Aber nicht nur Windräder und Sonnengeneratoren, auch konventionelle Industriekraftwerke leisten manchmal mehr, als für die jeweilige Fabrik nötig wäre. Diesen Energieüberschuß haben die Netzbetreiber schon immer gegen ein kleines Entgelt abgenommen, das die Sonderkonditionen für industrielle Großkunden noch einmal verbessert hat. 1993 haben Industrie und Bergbau zusammen 25 Milliarden Kilowattstunden in die Stromnetze eingespeist.

Nach dem neuen Gesetz wäre damit ein stattliches Sümmchen zu verdienen gewesen. Muß aber nicht sein, findet der Dachverband der Industriellen. Die neue Vereinbarung sieht statt dessen variable Tagespreise vor, denn die Verbände wollen untereinander das „Prinzip der vermiedenen Kosten“ anwenden. Die Energieversorger zahlen damit für den Fremdstrom genau so viel, wie er gekostet hätte, wäre er aus den eigenen Großkraftwerken ins Netz gespeist worden. Die Verfahren mache staatliche Regelungen überflüssig, findet der Industriellenverband und sei im übrigen auch für private und kommunale Stromproduzenten empfehlenswert.