Den Bogen raus

■ „Feldunfug“ mit Bußgeld geahndet

Laut Legende begann Robin Hoods Karriere als Rächer der Enterbten so: Der junge Robin schoß auf dem Land des Königs unerlaubterweise mit Pfeil und Bogen um sich und wurde prompt zum Vogelfreien. So ähnlich fühlte sich Klaus H., als er kurz nach Weihnachten letzten Jahres mit dem Bogen in der Hand und dem Pfeil im Köcher von der Ordnungsmacht überrascht wurde.

H. war mit seinem Sohn zum Bogenschießen auf freiem Feld in Obervieland, als die Polizei ihn stellte: Verstoß gegen das Naturschutzgesetz durch den Betrieb einer „Schießstätte“ – und zwar „ohne vernünftigen Grund“. Die Folge: Ein Bußgeld von 200 Mark. H. legte Widerspruch ein, am Donnerstag wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

Der Polizist, der H. verwarnte, war ein Grüner: Der Bogenschütze habe durch das Herumtrampeln auf dem Feld das Wild aufgescheucht und es durch die „hellen, durchdringenden, quietschenden Geräusche“ der Pfeile in der Styropor-Zielscheibe verschreckt.

Wild und Natur habe er auf der Wiese nicht entdecken können, sagt Klaus H. Rechts werde eine Straße gebaut, links fließe der Verkehr, hinten sei der Zollhafen und das Gewerbegebiet, auf 500 Metern habe er er außer ein paar Möwen keine Tiere gesehen.

Amtsrichter Zorn will dem Mann gern glauben, nur ein bißchen Einsicht soll er zeigen. Einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz kann er nicht sehen, kurz überlegt er, ob H. etwa nach der Feldordnung wegen „Feldunfug“ zu belangen ist – dann stellt er das Verfahren ein. „Wenn Sie Bogenschießen wollen, gehen Sie doch in einen Sportverein.“ bpo