Volksentscheid 16.10.

■ Volksabstimmung schlecht vorbereitet

Das, was 1947 mit einem ersten Bremer Volksentscheid beschlossen wurde, soll am 16. Oktober mit dem zweiten geändert werden: Die Landesverfassung. Was es allerdings bedeutet, wenn die BürgerInnen ihr „Ja“ für Veränderungen ankreuzen, das wissen nur wenige.

Ein Umstand, der von der „Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e.V.“ heftig kritisiert wird: Niemand, am wenigsten die Informationsbroschüre der Bürgerschaft kläre über die Tragweite der Befürwortung des Volksentscheides am 16. Oktober auf. Die Informationen, werfen sie den AutorInnen der Broschüre vor, sind „unklar, mehrdeutig, widersprüchlich, ja irreführend. Den Bremern wird kein klarer Wein eingeschenkt.“

Deutlich beschreibt dagegen der Verein die Folgen: „Wenn Wählerinnen und Wähler den Verfassungsänderungen zustimmen, haben sie sich zugleich von ihrem Recht verabschiedet, bei allen künftigen Änderungen der Landesverfassung gefragt werden zu müssen.“ Wenn, warnt der Verein, das Volk am 16. Oktober mit einem „Ja“ stimmt, verzichte es freiwillig auf sein bislang festgelegtes Recht, bei Verfassungsänderungen befragt zu werden. „Abgeordete wollen in Zukunft Fragen der Verfassung unter sich allein aushandeln dürfen – mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.“ Das könne, vorausgesetzt, zwei Bürgerschaftsfraktionen sind sich einig, beispielsweise dazu führen, die bislang verfassungsmäßig garantierte Lehrmittelfreiheit in Schulen mit einem Federstrich abzuschaffen. „Volksabstimmungen über Verfassungen sind“, so der Verein, „ guter demokratischer Brauch“, den zu ändern tiefe Risse in der politischen Praxis hinterlasse: „Wenn wir am 16.10. mit einem Ja stimmen, sind wir bei den nächsten 100 Schritten nicht mehr mit von der Partie.“

dah