Nur mit Maske auf dem Balkon

■ Nach Asbestalarm: Mieter sollen Wohnungen reinigen

Buchloe (taz) – Der Fall überfordert die Behörden. Nur ein Handzettel informierte gestern die Bewohner über Verhaltensempfehlungen in ihrem Mietshaus. 33 Einzeluntersuchungen haben ergeben, „daß im näheren Umfeld des Anwesens Weichter Straße 3 Asbestbelastungen vorhanden sind“. Die Konzentrationen, zu denen keine genauen Zahlen vorgelegt werden konnten, sind im Kellerbereich so massiv, daß dort bis zum Abschluß der Reinigungsarbeiten abgesperrt werden muß. Auch das unmittelbare Arbeitsumfeld des von der Spezialfirma zur Reinigung anstehenden Außenbereichs soll nicht betreten werden.

Auch in den Wohnungen wurde eine Asbestbelastung in unterschiedlicher Höhe festgestellt. Sie ist aber nach den Worten des Umweltabteilungsleiters im Landratsamt nicht so gravierend, daß saniert werden muß. Das heißt für die Bewohner, daß zwar ihre Balkone und Terrassen sowie die Fensterbretter von den Arbeitern in Schutzkleidung und Atemmasken geputzt werden, sie selbst aber innerhalb der Wohnung auf sich selbst gestellt bleiben. Nach wie vor gilt die Aufforderung, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Der Kindergarten wird voraussichtlich nächste Woche wieder geöffnet. Ob dies auch für den Außenbereich zutrifft, hängt vom Fortschritt der Reinigungsarbeiten ab. Klaus Wittmann