Bioethik auf Eis

■ Konvention soll überarbeitet werden

Straßburg (AFP/taz) – Der vor allem in Deutschland kritisierte Entwurf für eine Bioethik-Konvention, die erstmals den Umgang mit Gentechnik und Embryonenforschung international regeln soll, liegt vorerst weiter auf Eis. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats forderte gestern eine Überarbeitung des Dokuments. Vor allem der Schutz von Embryonen und Behinderten vor ungehemmtem Forscherdrang müsse besser gewährleistet werden, verlangten die Abgeordneten des Europarats.

Bei den deutschen Parlamentariern rief die Entscheidung Erleichterung hervor. Damit habe die Versammlung Rücksicht auf die Bedenken der Deutschen genommen, sagte der SPD-Politiker Robert Antretter. Daß gerade diese Schwierigkeiten mit dem Text haben, ist nach seiner Überzeugung geschichtlich begründet: „Manche von den Älteren in Deutschland erinnern sich noch an die grauen Wagen, mit denen im Dritten Reich Behinderte weggefahren wurden.“

Die vier deutschen Vertreter im Lenkungsausschuß, der die Konvention erarbeitet, wollen nun weiter auf eine Änderung der strittigen Passagen dringen. Dazu gehört Artikel sechs, der Forschung an „einwilligungsunfähigen Personen“ unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zuläßt, wenn dies nicht zu ihrem direkten Wohl geschieht.

Im englischen Originaltext ist von „incapacitated persons“ die Rede – dies können geistig Behinderte, Senile, aber auch Kinder, chronische Trinker oder Rauschgiftsüchtige sein.