Nur shitfrei fahren

■ UKE-Professor und Oberstaatsanwalt: Finger weg von Drogen im Straßenverkehr

„Haschisch ist ein Riesenproblem“ – nicht eben trendy, diese Äußerung von Professor Klaus Püschel. Der Direktor des UKE-Instituts für Rechtsmedizin wies gestern gemeinsam mit dem Hamburger Oberstaatsanwalt Erwin Grosse (Mitglied beim Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr) eindrücklich auf die Gefahren hin, die in zunehmenden Maße durch Drogenkonsum im Straßenverkehr hervorgerufen werden können.

Aufräumen will Püschel mit der Verharmlosung, die sich seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zum Cannabis-Konsum breitgemacht habe. Viele hätten den Richterspruch als Freibrief verstanden, nun überall ihren Joint zu konsumieren. Dagegen hält der Mediziner: „Nach Hasch-Konsum kann es mehr noch als nach Alkohol im Verkehr zu gefährlichen Situationen kommen.“ Dreht da jemand die Uhr zurück? „Nein, aber wer einen Joint geraucht hat, sollte mindestens zwei Stunden die Hände vom Lenkrad lassen“, so Püschel.

Die Forderungen des Rechtsmediziners und die des Bundes sind rigide. Jedem Fahrer, bei dem Drogen (Cannabis, LSD, Kokain, Heroin, Amphetamine, Barbiturate etc.) im Blut nachgewiesen wurden, sollte danach die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zwar gebe es noch keine klinischen Studien über die Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr, so Püschel, aber Untersuchungen belegten, daß sie zu verlängerten Reaktionszeiten, eingeschränkter Konzentration, erhöhter Risikobereitschaft und veränderter Wahrnehmung führen.

Sogar Ersatzdrogen wie die Medikamente Methadon und Codein sollen unter diesen Bannstrahl fallen. Ganz so puristisch ist der Bund bei Alkohol nicht; dort fordert er eine 0,5 Promille-Grenze. Nach weltweiten Studien, so Grosse, könne unter dieser Grenze nicht mehr von einer generellen Gefährdung ausgegangen werden. Bei illegalen Drogen sei man aber noch weit von der Definition solcher Grenzwerte entfernt. sako