Kommentar
: Ohne Bedeutung

■ Keine Politik mit der Landesverfassung

Die bremische Landesverfassung ist die einzige deutsche Verfassung, die nur per Volksabstimmung geändert werden kann. Das hat zwar eine gewisse Logik, schließlich ist die Landesverfassung 1947 ja auch per Volksentscheid in Kraft gesetzt worden. Doch gleichzeitig ist dieses Verfahren offenbar wenig praktikabel. Denn am 16. Oktober findet die erste Volksabstimmung zur Landesverfassung seit 1947 statt. Bei den wenigen Änderungen, die es zuvor gegeben hat, war stets eine Ausnahmeregelung angewandt worden, nach der die Verfassung auch per einstimmigem Bürgerschaftsbeschluß verändert werden kann.

Wenn nun die bisher sowieso unterbliebenen Volksabstimmungen durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments ersetzt werden sollen, dann hat das mit der Abschaffung von „direkter Demokratie“ herzlich wenig zu tun. Aber auch umgekehrt kann das im Entwurf etwas erweiterte Petitions- und Bürgerantrags-Recht ernsthaft wohl kaum unter diesem Etikett verkauft werden.

Eine Landesverfassung ist eben kein Instrument des politischen Alltags. Und direkte Demokratie findet sowieso nicht an der Wahlurne, sondern auf der Straße statt. Wer wüßte das besser als unermüdliche Aktivisten für eine zivile Demokratie wie Rudolf Prahm? Die Landesverfassung wird für ihr Engagement auch in Zukunft – geändert oder nicht – keine Rolle spielen. Dirk Asendorpf