DDR-Staatsanwältin droht Haftstrafe

Drei Jahre Gefängnis wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung hat der Staatsanwalt gestern für die 60jährige Ex-DDR- Staatsanwältin Christa K. beantragt. Vor der 20. Großen Strafkammer des Landgerichts wurde in dem Plädoyer als Willkürakt hervorgehoben, daß gegen ausreisewillige DDR-Bürger von der Juristin Haftbefehle beantragt, Anklageschriften verfaßt und Anträge auf Gefängnisstrafen gestellt wurden, obwohl keine strafbaren Handlungen vorlagen.