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: Kein Naturgesetz?

Bonn (epd/taz) – Für das Bundeskanzleramt ist es „kein Naturgesetz“, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch in den kommenden Jahren am Bundestagswahlabend die Gesprächsrunde der Spitzenpolitiker übertragen. Wie Andreas Fritzenkötter, stellvertretender Leiter der Kommunikations-Abteilung des Kanzleramts, am Freitag gegenüber epd erklärte, bemühten sich die beiden großen Privaten RTL und Sat.1 „erkennbar“ um mehr Informationskompetenz. Diese Konkurrenz müßten ARD und ZDF zur Kenntnis nehmen, obwohl es wegen der Bedingungen des Rundfunksystems „nie einen Gleichstand“ zwischen der Informationsleistung der Öffentlich-rechtlichen und der Privaten geben könne. Dennoch wird am 16. Oktober die Bundestagswahlrunde, an der auch Bundeskanzler Helmut Kohl teilnimmt, trotz einer Offerte der Privatsender wieder von den öffentlich-rechtlichen Anstalten übertragen. Nach den Worten Fritzenkötters hat das Bundeskanzleramt in diesem Jahr auch deshalb einer Übertragung bei ARD und ZDF zugestimmt, weil ein Wechsel zu den Privaten in die Wahlkampf- Auseinandersetzung hineingetragen worden wäre.