Zahnärzte streiten weiter am Bohrloch

■ Bundesvereinigung verspricht: Jeder Patient wird bei Karies behandelt

Berlin (dpa/taz) – Mit moderaten Worten signalisierte gestern die Zahnkassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vorläufige Beruhigung im Konflikt um die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Anfang Oktober eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen den Ständevertretungen der Zahnärzte einerseits und den zuständigen Behörden und Kassenvertretern andererseits in Hannover. Dort hatten Zahnärzte damit gedroht, PatientInnen abzuweisen, weil die Behandlung durch die Kassen nicht mehr vergütet werde. Zu einer solchen Verweigerung werde es nicht kommen, gab gestern dagegen die Bundesvereinigung bekannt: „Zahnärzte werden keinen Patienten vor der Tür stehen lassen, wenn eine Behandlung dringend nötig ist.“

Damit reagierte der Vorsitzende Karl Horst Schirbort auf die allgemeinen Vorwürfe, Ärzte würden ihre Unzufriedenheit mit der Seehoferschen Gesundheitsreform nun auf dem Rücken der PatientInnen austragen. „Nur im Einvernehmen mit PatientInnen werden ärztliche Behandlungen auf das kommende Jahr verschoben“, bestätigte der Sprecher der Bundesvereinigung die neue, versöhnlichere Linie. „Allerdings ist der Wille zum Widerstand groß.“ Das sei wenigstens deutlich geworden.

Für Verhandlungen um das Budget des kommenden Jahres erhofft man sich nun in Niedersachsen eine bessere Ausgangsposition. Denn die Ursache der jetzigen Situation sei nicht das Verhalten der Ärzte, sondern der vorhandene Geldtopf, der ärztliche Leistungen einschränke. Kein Zahnarzt könne den Behandlungsbedarf seiner Patienten steuern. Vielmehr sei durch die vom Staat gewünschte Verstärkung zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen ein zusätzlicher Bedarf entstanden. Diese Position gilt nicht in allen Landesverbänden gleichermaßen: In Thüringen und Sachsen jedenfalls distanziert man sich von der Position Niedersachsens.

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Peter Kirch, sprach sich gestern erneut für den Entzug der Zulassung aus, wenn die Behandlung mit der Begründung abgelehnt werde, daß das Honorarbudget verbraucht sei. Ein solcher Zahnarzt begehe glatten Rechtsbruch und könne nicht länger als Kassenarzt tätig sein.