Seniorenkarte bleibt erhalten

Nach massiven Protesten von Betroffenen bleibt die Seniorenkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel doch erhalten. Die Benutzung ist künftig jedoch vom Einkommen abhängig. Einheitlich für beide Teile der Stadt gilt die im 5. Sozialgesetzbuch für die Befreiung von der Zuzahlung bei Arznei- und Verbandsmitteln festgeschriebene Einkommensgrenze in Höhe von 1.568 Mark. Wer über ein höheres Monatseinkommen verfügt, muß auch als Rentner den Normaltarif zahlen. Die Seniorenkarte kostet ab 1. Januar 1995 einheitlich in West und Ost 70 Mark pro Monat. Außerdem wird die Einführung eines Semestertickets geprüft. Nach den Vorstellungen der BVG würde dieses 205 Mark kosten, die mit dem Semesterbeitrag erhoben werden.