Gemeinsame Geh- und Radwege zu gefährlich

Das Verwaltungsgericht hält insbesondere schmale gemeinsame Geh- und Radwege für zu gefährlich. Ein auf den Rollstuhl angewiesener Schwerbehinderter hat vor dem Verwaltungsgericht die Einrichtung eines solchen Geh- und Radweges vor seinem Haus mit Erfolg angefochten. Das Gericht hob die Anordnung zur Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges in der Verbindung zwischen Brachvogelstraße und Zossener Straße in Kreuzberg auf. Der nur optisch abgeteilte 1,25 Meter breite und in beiden Richtungen zu befahrende Radweg auf dem nur 1,70 Meter schmalen Gehweg ist nach Auffassung des Gerichts schon deshalb gefährlich, weil bei einer Begegnung von in entgegengesetzten Richtungen fahrenden Radlern einer auf den Gehsteig ausweichen müsse und dadurch die Fußgänger gefährde.