Miethai & Co.
: Thermostate

■ Auf jeden Fall Von Achim Woens

Eigentlich müßte es sich längst bei allen Vermietern herumgesprochen haben, daß bestimmte Minimalanforderungen an den Umweltschutz bzw. an das Energiesparen einzuhalten sind. Dies gilt natürlich besonders, wenn dies vom Gesetzgeber gefordert wird, wie es hinsichtlich der Pflicht zur Installation von Thermostatventilen an den Heizkörpern der Fall ist. Diese sollten bis spätestens Ende September 1987 installiert sein und damit die alten Ventile ersetzen, die lediglich geeignet sind, die Zufuhr des Heizwassers zu unterbrechen.

Untersuchungen haben ergeben, daß der Einsatz von Erfassungsgeräten zur Heizkostenverteilung in Kombination mit Thermostatventilen eine Energieeinsparung bis zu 30 Prozent bringen kann. Die Thermostatventile haben daran einen gewichtigen Anteil. Wo also der Vermieter entgegen den Bestimmungen des Energieeinsparungsgesetzes und der Heizungsanlagenverordnung noch keine Thermostatventile installiert hat, sollte dieser unter Fristsetzung aufgefordert werden, seiner Verpflichtung nachzukommen.

Tut er dies nicht, sollte die aufsichtführende Behörde eingeschaltet werden. In diesem Fall ist das die Bauprüfabteilung des jeweiligen Bezirksamtes. Diese muß den Vermieter dann auffordern, seiner Pflicht nachzukommen. Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann die Behörde gegebenenfalls mit einer Geldbuße bis zu DM 5.000 Druck machen.