Mißbrauch in der Therapie

Sexueller Mißbrauch in der Therapie kommt häufig vor, nicht nur in kirchlichen Beratungsstellen. Schätzungen von Psychologen-Verbänden gehen davon aus, daß zwischen 10 und 30 Prozent der Therapeuten diesen „Kunstfehler“ (Uwe Witter vom Berufsverband Deutscher Psychologen, BDP) begehen.

Ein Hamburger Gericht entschied vor zwei Jahren aufgrund dieses „schweren Behandlungsfehlers“, daß der angeklagte Therapeut 25.000 Mark an die Klientin zu zahlen habe. Ein seltenes Urteil. Häufiger kommt es nicht zu einer Verurteilung des Täters, weil die Klientin weder mit Gewalt gezwungen wurde noch das Strafrecht die Abhängigkeitssituation in der Therapie anerkennt. Viele Frauen müssen deshalb nicht nur stillschweigend mit diesem Mißbrauch zurecht kommen, sondern auch noch die nächste Therapie aus eigener Tasche zahlen, um ihre vorherigen „Behandlungen“ zu verarbeiten.

Ist der Täter Mitglied einer berufsständischen Organisation, droht ihm bei Bekanntwerden des Mißbrauchs eventuell der Ausschluß aus derselben. Berufsverbot bekommt er aber nicht. Da der Begriff „Therapeut“ nicht gesetzlich geschützt ist, kann sich bislang jeder so nennen. ab