Hauptsache, es läuft

■ Aufsichtsbeamter kritisiert Genehmigung für das AKW Obrigheim

Stuttgart (dpa) — Ein Aufsichtsbeamter hat schwere Vorwürfe gegen Hersteller und Betreiber des AKW Obrigheim erhoben. Sicherheitsrelevante Änderungen am Reaktorkern seien im Zusammenhang mit der entscheidenden dritten Teilerrichtungsgenehmigung nicht mitgeteilt worden. Das sagte der 1967 für die Genehmigung des Reaktors mitverantwortliche Beamte Joseph Günther am Freitag vor dem Obrigheim-Untersuchungsausschuß des baden-württembergischen Landtags.

Der Ausschuß soll die Genehmigungsgeschichte des ältesten kommerziellen AKW der Bundesrepublik klären. Der VGH Mannheim hatte 1990 entschieden, das Atomkraftwerk sei jahrzehntelang ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung betrieben worden. Die Regierung Lothar Späth (CDU) ließ Obrigheim daraufhin stillegen. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Spruch jedoch wieder auf.

Günther sagte, er habe erst 1988 als Leiter des für Atomkraftwerke zuständigen Referats im Umweltministerium festgestellt, daß er zuvor „eine andere Anlage“ mitgenehmigt habe, als dann gebaut wurde. Nach dem Atomrecht hätte die Änderung, „die wesentlichste, die man sich hinsichtlich der Auswirkung auf Umgebung und Bevölkerung vorstellen kann“, genehmigt werden müssen. Günther hat sich wegen ministeriumsinterner Auseinandersetzungen um das AKW vorzeitig pensionieren lassen. Die Juristen im Hause hätten die „Gewichte“ anders gesetzt und „zum Beispiel den Rechten des Betreibers“ mehr Raum gegeben.