2,50 Mark für den Parkplatz an der Uni

■ Deputation beschließt Parkgebühren / Umsetzung ist rechtlich aber noch kompliziert

Wer mit dem Auto zur Uni fährt, wird es dort künftig nicht mehr kostenlos abstellen können. Mit einer zeitlich nicht gestaffelten Parkgebühr von 2,50 Mark pro Tag sollen Fahrrad- und ÖPNV-Muffel so bald wie möglich zur Kasse gebeten werden. Für StudentInnen wird ein ermäßigter Preis von 1,50 Mark angepeilt. Alle Einnahmen aus diesen Parkgebühren sollen aber nicht in der großen Staatskasse versickern, sondern von der Universität selber gezielt verwendet werden. Diese Grundzüge eines „Parkraumbewirtschaftungs-Konzeptes“ hat die Wissenschaftsdeputation in der vergangenen Woche auf Vorschlag der Universität beschlossen.

Bis es tatsächlich soweit ist, sind allerdings noch zahlreiche organisatorische und rechtliche Probleme zu lösen. Zunächst müßten alle 3.200 Uni-Parkplätze auch tatsächlich als solche ausgewiesen werden. Heute fallen sie zum Teil noch in die Kategorie „öffentlicher Parkraum“ oder „öffentliche Straße“. Erst danach ist es möglich, die Plätze komplett an eine Parkplatzfirma zu verpachten.

Damit das schon heute an der Uni übliche „wilde“ Parken auf Brach- und Grünflächen dann nicht vollends Überhand nimmt, soll die Parkplatzfirma auch gleich dazu ermächtigt werden, rund um die offiziellen Parkplätze herum Strafzettel zu verteilen. Auch die Einnahmen aus diesen Knöllchen sollten ihr vollständig erhalten bleiben, wünscht sich die Universität.

Das allerdings hält der Innensenator für ausgeschlossen. Sprecherin Merve Pagenhardt: „Da gibt es ein Kilo rechtlicher Probleme.“ Zwar könnten die MitarbeiterInnen der Parkplatzfirma zu „Hilfspolizisten“ ernannt werden, doch dann müßte man sie nach spätestens neun Monaten in den Öffentlichen Dienst übernehmen, um nicht in Konflikt mit dem Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz zu geraten. Das Innenressort favorisiert deshalb den Einsatz eigener ParküberwacherInnen an der Universität. Die sind bisher allerdings selbst mit dem Knöllchenverteilen in der Innenstadt hoffnungslos überfordert.

Unumstritten ist der Wunsch der Uni, die Einnahmen aus den Parkgebühren selber zu behalten. Schließlich muß sie auch die Kosten für den Parkplatz-Unterhalt in Höhe von rund 300.000 Mark im Jahr selber zahlen. Der dann noch verbleibende Überschuß soll „zur Verbesserung der Fahrradsituation (Aufbewahrmöglichkeiten von Fahrrädern über Nacht, Fahrradverleih usw.)“ eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage der Uni-Rechtsstelle.

Während für die Uni jetzt immerhin ein Konzept für die Erhebung von Parkgebühren vorliegt, herrscht in den meisten anderen Behörden in dieser Frage noch völlige Funkstille. Zwar hatte der Senat Mitte Juli beschlossen, daß das Parken auf Grundstücken, die dem Land oder den Kommunen Bremen und Bremerhaven gehören, ab 1.1.95 für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes grundsätzlich kostenpflichtig sein soll, doch passiert ist zur Umsetzung dieses Beschlusses äußerst wenig. Noch nicht einmal die Zuständigkeit für das Einkassieren der Parkgebühren und die entsprechende Kontrolle ist bisher geklärt.

Allein der Preis für das Abstellen von Blechkisten auf Staatsgrund liegt bereits fest: 110 Mark pro Monat in der Innenstadt, 82,50 Mark im Vorstadtbereich und 55 Mark in den Außenbezirken. Wer umweltfreundlich mit der „Bremer Karte“ zur Arbeit kommt, soll jedenfalls nicht auch noch mehr bezahlen müssen. Ase