■ Atomklo Schacht Konrad
: Niedersachsen erwägt Verfassungsklage

Hannover (taz) – Das niedersächsische Landeskabinett hat gestern den Bonner Genehmigungsentwurf für das Atommüllendlager Schacht Konrad förmlich abgelehnt. Für den Fall, daß Bundesatomminister Klaus Töpfer auf einer Übernahme des 700seitigen Genehmigungsentwurfes durch das Land beharrt, überlegen die Minister, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die Juristen im niedersächsischen Umweltministerium sehen in dem Ansinnen, Töpfers vorgefertigte Genehmigung einfach zu übernehmen, eine „Aushebelung des föderalen Systems“ und einen „Eingriff in die Länderhoheit“. Diese Praxis gehe über die bisherigen Auseinandersetzungen um einzelne atomrechtliche Weisungen Töpfers weit hinaus.

Das niedersächsische Umweltministerium soll unterdessen an dem eigenen regulären Konrad- Planfeststellungsbeschluß weiterarbeiten, beschloß das Kabinett in Hannover weiter. Der soll Ende 1995 fertig sein. Ob es am Ende tatsächlich erneut zum einem Streit um Schacht Konrad vor dem Bundesverfassungsgericht kommt, hängt nun davon ab, ob Töpfer im nächsten bundesaufsichtlichen Gespräch am 3. November auf einer Übernahme seines Entwurfes beharrt und das Land so zur Genehmigung des Atomklos zu zwingen versucht. Jürgen Voges