Streit gefährdet Entschädigungsverfahren

■ UKE-Skandal: Anwalt kritisiert Verzögerungstaktik / Behörde: Haltlose Vorwürfe

Heftige Warnschüsse im Entschädigungsstreit um die UKE-Strahlenopfer knallen sich derzeit Patientenanwalt Wilhelm Funke und die Wissenschaftsbehörde vor den Bug. In einem offenen Brief warf Funke Senator Leonhard Hajen gestern vor, Patientenrechte zu mißachten und die versprochene schnelle Hilfe zu hintertreiben. Behördensprecher Tom Janssen konterte: Mit dieser Politik der unangemessenen Vorwürfe gefährde der Anwalt eine funktionierende Kooperation auf dem Rücken der geschädigten Patienten.

In der Tat fährt Funke, der die Schmerzensgeldklagen von über 200 UKE-Krebspatienten wegen ihrer angeblichen Verstrahlung vertritt, erneut schwere Geschosse gegen die Behörde auf. Seit vier Monaten, so sein Vorwurf, warte er auf Krankenakten seiner Mandanten, die zur Festsetzung der Schmerzensgeldsumme notwendig seien. „Mit derartigen Tricks zu versuchen, endgültige Schadensregulierungen noch zu Lebzeiten der Patienten zu verhindern, ist einfach beschämend“, poltert er.

Bereits im Juni habe er die Behörde aufgefordert, ihm Einblick in die Auflistung der vom kommissarischen Leiter der UKE-Strahlentherapie, Professor Herrmann, ermittelten Nebenwirkungen zu gewähren. Der hatte im Mai 1994 einen Bericht über die Schädigung der Krebspatienten durch die Bestrahlung des inzwischen suspendierten UKE-Chefarztes Klaus-Henning Hübener vorgelegt. Diese Dokumentation habe er aber bis heute nicht erhalten, so Funke. Statt dessen sei ihm Anfang Oktober mitgeteilt worden, das Kopieren der Unterlagen brauche noch Zeit. Nun habe er zufällig erfahren, daß die angeforderten Akten aber schon seit zwei Monaten im Landeskriminalamt vorlägen. „Ein unglaublicher Vorgang“, so der Anwalt.

„Alles haltlose Vorwürfe“, wehrten gestern die so Beschuldigten in einem Pressegespräch ab. Die für die Entschädigung eingesetzte Arbeitsgruppe arbeite unter Hochdruck, betonte Janssen. Beleg: Innerhalb eines Jahres seien von der Stadt bereits an 47 Patienten Abschläge in Höhe von 3,3 Millionen Mark gezahlt worden. Unverständnis über Funkes Aufgeregtheit äußerten auch der Mitarbeiter der Arbeitsgruppe, Ulf-Hennig Möker und der von der Behörde beauftragte Rechtsanwalt Henning Heckscher. Funke sei im Juni mitgeteilt worden, er könne in jede Akte Einsicht nehmen. Man habe ihn zudem gebeten, besonders dringende Fälle zu nennen. Das habe er aber unterlassen. Statt dessen habe Funke im August Kopien der Akten angefordert. An deren Erstellung werde derzeit unter Hochdruck gearbeitet. Im übrigen, so merkte Heckscher an, könne Funke auch ohne diese Unterlagen seine Schmerzensgeldforderungen benennen. „Ich könnte dann innerhalb von ein oder zwei Tagen darüber entscheiden.“ sako