Betriebe bei BEB: Abfall ist kein Müll

■ Betriebe blicken nicht durch bei Bremer Abfall-Philosophie

„Wertstoffe und Schadstoffe aus Industrie und Gewerbe sind kein Müll und gehören deshalb nicht in die Müllverbrennungsanlage“, sagt Wilfried Pamperin, Abfallexperte der Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB). Seit dem 1.7.1993 gilt in Bremen: Abfälle müssen nach Wertstoffen, Schadstoffen und Restmüll getrennt werden. Die Praxis sieht jedoch anders aus: „Die Zusammensetzung des Abfalls hat sich seit dem 1.7.1993 kaum verändert“, kritisiert Pamperin. „Weiterhin landen Papier, Holz, Metalle, Textilien aber auch problematische Stoffe wie Leuchtstoffröhren, Batterien und Altfarben aus Industrie und Gewerbe im gleichen Müllhaufen“. Die Ursache sei: Immer noch ist unklar, wie und wo welche Abfälle entsorgt werden können oder müssen.

Deshalb haben die BEB jetzt über 2000 Bremer Betriebe zu Informations-Veranstaltungen in Sachen Müll eingeladen. Die Resonanz ist groß – zur ersten Veranstaltung haben sich etwa 100 Gewerbetreibende eingefunden. Und sie konnten dabei einiges lernen – z.T. auch kurioses: Styropor-Verpackungen dürfen in den gelben Sack. Aber nur dann, wenn der ,Abfallbesitzer' auch Endverbraucher ist. Ist der ,Abfallverbraucher' dagegen Zwischenhändler, dann gilt das Styropor als Transportverpackung und ist ein Wertstoff, der kostenlos einem Wertstoffverwerter übergeben werden kann. Die teurere Variante wäre: kostenpflichtige Entsorgung als Sondermüll. Noch komplizierter wird es bei Plastikbehältern für giftige Stoffe wie Säuren oder Farben. Da sehr viele dieser Behälter mit dem grünen Punkt versehen worden sind, dürfen sie eigentlich in den gelben Sack. Aber nur dann, wenn sie rückstandsfrei sind. Wenn nicht, müssen diese Behälter als Sondermüll entsorgt werden. Dabei entscheiden bisher noch die Entsorger, was rückstandsfrei ist und was nicht. Denn „in diesem Punkt existiert noch eine Lücke im Dualen System“, sagt Pamperin. Die Diskussion über eine neue Abfallverordnung, um diese Lücke zu schließen, sei aber schon im Gange. Bei Unklarheiten, was denn nun Wertstoff und was Restmüll ist, hilft im Zweifelsfalle eines ganz bestimmt: ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter der BEB.

Elke Gundel

Weitere Termine für die Betriebe: 2./9./15./18.11.