Gebührenpflichtige Krankheiten

■ Wem gehört das heimtückische Hepatitis-C-Virus?

Düsseldorf (AP/taz) – Der Erreger der lebensbedrohlichen Lebererkrankung Hepatis C ist heiß begehrt. So heiß, daß sich in Kürze das Landgericht Düsseldorf mit dem Streit zweier US-Firmen um die Rechte an dem Virus befassen muß. Genauer geht es um die Patentrechte am Erreger der bislang unheilbaren Krankheit. Nicht etwa, daß eine der Firmen das Virus erfunden oder gentechnisch hergestellt hätte. Nein, es handelt sich um etwas, das so natürlich vorkommt wie Erde oder Gras.

Nur ist es nicht so leicht zu erkennen. Die US-amerikanische Biotechnologie-Firma Chiron besitzt ein Patent nicht nur an der Diagnostik, sondern auch am Virus selbst, weil sie die wichtigsten Teile seiner Erbinformation beschrieben hat. 1988 war es Chiron gelungen, das Virus, kurz HCV genannt, nachzuweisen. Auf dieser Basis entwickelte Chiron einen Nachweistest, für den ein eigenes Patent vorliegt. Ärgerlicherweise erfand die amerikanisch-britische Gen-Tech-Firma Murex inzwischen einen anderen, zuverlässigeren Test. Seither streiten sich die beiden Unternehmen vor den Gerichten verschiedener Staaten darüber, ob ein natürliches Virus patentgeschützt sein kann.

Pech, daß solch ein Patenrecht nicht schon letztes Jahrhundet vorlag. Robert Koch hätte es spielend zum Multimillionär gebracht: mit Patenten auf Milzbrandsporen, Tuberkelbazillen und Cholera-Erregern. So mußte er eben mit dem Nobelpreis vorliebnehmen. An Cholera können wir also weiterhin getrost umsonst erkranken. Aber wenn wir uns eine Hepatitis C einfangen – wer weiß, ob nicht ein Vertreter der Firma Chiron ans Krankenbett kommt, um Gebühren einzutreiben. lieb