Kudellas „Gesocks“ nicht strafbar

■ Ermittlungsverfahren eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Fraktionsvorsitzenden in der Bürgerschaft, Peter Kudella, ist eingestellt. Kudella hatte Mitte September nach der Räumung des Frauenprojekts im Buntentor in einem Interview mit Radio Bremen gesagt, nun müsse „auch das Gesocks vom Weidedamm verschwinden“. Diese Äußerung sei im Sinne des Strafrechts jedoch weder als „Volksverhetzung“ noch als „Beleidigung“ zu werten, entschied Oberstaatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach . Unter „Gesocks“ seien „fragwürdige Leute, Gesindel“ zu verstehen, „es handelt sich damit sicherlich um eine abwertende Bezeichnung, doch nicht um ein Bestreiten des generellen Existenzrechts“. Und nur dies wäre als „Volksverhetzung“ strafbar.

Auch eine „Beleidigung“ sei darin nicht zu sehen. Dies würde nämlich voraussetzen, daß es sich bei dem „Gesocks vom Weidedamm“ um einen „Kreis von Betroffenen“ handelte, „der klar umgrenzt ist“. Dem sei im Fall Kudella jedoch nicht so, da sich gar nicht feststellen lasse, „ob alle Bewohner von Weidedamm und Buntentorsteinweg gemeint sind, oder nur diejenigen, die durch die nähere Erläuterung, nämlich als das ,Potential, das an Gewalt interessiert ist', gekennzeichnet werden“.

Und schließlich seien „angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen“. Insbesondere im „politischen Meinungskampf“ seien „scharfe Formulierungen, übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners“ zulässig – und zwar selbst dann, wenn sie „objektiv verfehlt, geschmacklos oder banal“ sind.

Aus dieser Sichtweise folgert nun Weidedamm-Initiativ-Sprecher Klaus Möhle, daß es künftig offenbar auch zulässig sei, „wenn wir nicht nur die CDU als rechtes Gesocks bezeichnen, sondern eben auch die Bremer Staatsanwaltschaft“. Ase