Haftbefehl aufgehoben

■ Weitere Freilassung im Fall Kaindl

Im Prozeß um die Tötung des Berliner Rechtsradikalen Gerhard Kaindl ist eine weitere Angeklagte wegen zu geringen Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt worden. Wie die Justizverwaltung gestern mitteilte, wurde die 22jährige Kurdin Fatma B. am Donnerstag freigelassen. Bereits zu Wochenbeginn war ein ebenfalls angeklagter 31jähriger Kurde aus der Haft entlassen worden. Rechtsanwalt Christoph Kliesing sagte, die Freilassungen machten deutlich, daß die Anklage gegen die sieben Angehörigen der antifaschistischen Szene Berlins in sich zusammenfalle. Fatma B. war im Prozeß von einem Mitangeklagten entlastet worden. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen hatte kürzlich in der Verhandlung erklärt, daß im Falle einer Verurteilung allenfalls ein Körperverletzungsdelikt in Betracht komme. Wegen des Überfalls auf das Neonazi-Treffen in einem China-Restaurant, bei dem Kaindl ums Leben kam, hatte die Staatsanwaltschaft die sieben Angeklagten zunächst des Mordes beschuldigt. Dies verwarf das Gericht jedoch, nachdem ein Psychiater dem Mitangeklagten und Belastungszeugen Erkan S. starke psychische Störungen bescheinigt hatte. AFP