Gurke des Tages: Schaffner der SNCF

Pingelige Beamtenärsche gibt es also nicht nur bei uns in Deutschland: die falsche Abkürzung seines Vornamens soll einen Schweizer Zugpassagier umgerechnet 100 Mark Bußgeld kosten. Der von seiner Firma ausgestellte Berechtigungsfahrschein war auf den Vornamen „Jacky D.“ ausgestellt worden. Der Schaffner der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF erklärte das Ticket des Passagiers, der sich auf der Fahrt von Paris nach Genf befand, für ungültig, da dessen Vorname laut Personalausweis schließlich „Jaques“ lautet. Auch die Entgegnung des Passagiers, daß er in seiner Firma mit „Jacky“ angeredet würde, ließ der Kontrollant nicht gelten: Die Kurzform für Jaques sei nicht „Jacky“, sondern „Jaquot“.