Mißbrauch im Amt

■ Sozialarbeiter wurde verurteilt

„Er ist ungeeignet für dieses Amt, und das nach 30 Jahren durchaus erfolgreicher Tätigkeit.“ Scharfe Worte von Amtsrichter Nils Jöhnk an die Adresse des Angeklagten und Sozialarbeiters Peter H.. Das Urteil: 15 Monate Knast wegen sexuellen Mißbrauchs eines Schutzbefohlenen.

Peter H., 55 Jahre, ist ein unauffälliger Typ „Marke netter Onkel“. Verheiratet, zwei Töchter und eine klassische Sozialpädagogen-Laufbahn: Studium, Rockerarbeit, Streetworker, seit 1983 als Sozialarbeiter und Amtsvormund in der Jugend-Betreuung tätig, seit 1984 Abteilungsleiter beim Jugendamt. Anfang des Jahres hatte er für elf Jugendliche die Vormundschaft – auch für den 17jährigen Jens O.. „Es entwickelte sich ein sehr gutes Verhältnis“, so Peter H.

Und dann kam der, so Peter H., „verhängnisvolle 4. Mai.“ Er habe sich an jenem Nachmittag mit Jens O. getroffen, um über eine neue Lehre zu reden. Weil man sich nicht in den Amtsstube unterhalten wollte, habe er den Vorschlag gemacht, in die Gartenlaube zu fahren.

Und da geschah es: Weil der Jugendliche oft Verspannungen gehabt habe, habe er ihn massiert. „Jens hat sich auf den Bauch gelegt und ich habe mich über ihn gekniet.“ Irgendwann habe er sich neben den 17jährigen gelegt: „Das Massieren ist dann in Streicheln übergegangen. Ich hätte merken müssen, daß die Grenze erreicht ist.“ Doch der 55jährige Amtsvormund entkleidete den Jugendlichen, wie er zugibt, führte sexuelle Handlungen an ihm aus und verführte den 17jährigen zum Analverkehr.

Mit den fünfzehn Monaten Gefängnis allein wird es wohl nicht getan sein: Peter H. wird vermutlich auch aus dem Öffentlichen Dienst entfernt. cleg/kva