Zigarettenschmuggel wird teuer

■ Zum fünten Mal erwischt – zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Gleich fünfmal war Jan B. in den letzten zweieinhalb Jahren beim Zigarettenschmuggel ertappt worden. Gestern endete sein letztes Strafverfahren mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Außerdem muß er über 27.000 Mark Zollgebühren nachzahlen, und seine gut 100.000 Zigaretten ist er auch los. Dabei wollte er eigentlich mit deren Verkaufserlös auf dem Bremer Flohmarkt seine monatlichen Ratenzahlungen wegen der vorherigen Geldstrafen begleichen. Doch daraus wird nun nichts.

Jan B. hatte im vergangenen November auf dem Bremer Flohmarkt über 30 Stangen Zigaretten für 21 Mark pro Stange gekauft, um sie später für 28 Mark wieder zu verkaufen. Der legale Preis liegt derzeit bei etwa 45 Mark pro Stange. Doch die Zigaretten wurden wenig später in B.'s Wohnung sichergestellt und eingezogen.

Nur gut eine Woche später ist B. in seinem Auto nach Polen gefahren. Dort verabredete er ein weiteres Geschäft: 500 Stangen Zigaretten verschiedener Marken sollten ihm bei Frankfurt/Oder übergeben werden. Seinen polnischen Geschäfts-Partner kenne er nur unter dem Namen „der Dicke“, sagte B. vor Gericht. Den Kaufpreis von 9.000 Mark übergab B. bereits in Polen. Dafür habe er sich 5.000 Mark von seiner Mutter geliehen, 4.000 Mark habe er angespart gehabt. Doch B. wurde samt seiner 100.000 Zigaretten auf dem Weg von Frankfurt/Oder zurück nach Bremen auf der Autobahn gestellt – die Zigaretten wurden eingezogen.

B. ist in Bremen verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 8 und 16 Jahren. Er ist Kfz-Mechaniker, arbeitet aber derzeit als Lkw-Fahrer – zur Tatzeit hat er Arbeitslosenhilfe bezogen. Dreimal war er zuvor bereits in ähnlichen Fällen ertappt und jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden. Richter Wulf sah auch den Tatbestand der gewerblichen Hehlerei erfüllt: „B. wollte sich mit dem Zigaretten-Handel sein Einkommen in nicht unerheblichem Maße aufbessern“, begründete er das Urteil. Deshalb fiel das Strafmaß diesmal höher aus.

Neben der Bewährungsstrafe wird der Verkaufserlös von 3.500 Mark für B.'s Auto, eingezogen, da der Wagen als Tatwerkzeug gilt. Von einer zusätzlichen Geldstrafe sah Richter Wulf ab, da B. die hinterzogenen Abgaben im Umfang von etwa 27.000 Mark bereits in Monatsraten an das Bremer Haupt-Zollamt zurückzahlt und damit finanziell belastet genug sei.

Strafmildernd wirkten sich außerdem B.'s umfassendes Geständnis und sei bestehendes Arbeitsverhältnis aus. Richter Wulf: „Der Druck, sich zusätzlich Geld durch Zigaretten-Handel zu verschaffen, wird durch die feste Beschäftigung verringert“. Elke Gundel