Sachsen allein zu Haus

■ Dresdens CDU: keinen Feiertag für Pflegeversicherung streichen

Dresden (AP) – Die Absicht der sächsischen CDU-Landtagsfraktion, der Streichung eines Feiertages zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht zuzustimmen, ist bei Opposition und Gewerkschaften auf heftigen Widerspruch gestoßen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erwägt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Eine Ungleichbehandlung der sächsischen Arbeitnehmer dürfe nicht zugelassen werden, so der sächsische DGB in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Ließe die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit Anträge auf die Streichung eines Feiertages auch im Landtag scheitern, wäre Sachsen das erste Land, das sich zur Finanzierung der Pflegeversicherung allein durch die Zahlung der ArbeitnehmerInnen entschiede. Dies würde die Arbeitnehmer laut DGB 1995 mit etwa 180 Mark und ab 1996 mit 600 Mark jährlich belasten.

Unterdessen sind die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zur Finanzierung der Pflegeversicherung bisher noch in keinem Bundesland gesetzlich umgesetzt. In acht Ländern liegen noch nicht einmal Kabinettsbeschlüsse vor. Lediglich in Hessen und Schleswig-Holstein ist die Abschaffung eines Feiertags zum Ausgleich des Arbeitgeberanteils bisher in erster Lesung im Landtag behandelt worden.

Im Kompromiß des Bonner Vermittlungsausschusses vom April war vorgesehen, daß zum Ausgleich des Arbeitgeberanteils am Pflegebeitrag von einem Prozent des Bruttolohns von den Ländern ein werktäglicher Feiertag abgeschafft wird. Wo dies bis zum Jahreswechsel nicht geschehen ist, werden die Arbeitnehmer den vollen Pflegebeitrag alleine bezahlen müssen.

Diejenigen Bundesländer, die noch keinen Kabinettsbeschluß zur Abschaffung eines Feiertags gefaßt haben, sind Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern.