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: Presserat gegen Lafontaines Gesetz

Bonn, (AFP) – Der Deutsche Presserat hat die Verfassungsklage der Saarbrücker Zeitung gegen das neue Pressegesetz im Saarland begrüßt. Das Selbstkontrollgremium erklärte am Donnerstag in Bonn, es unterstütze die Auffassung der Zeitung und des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, wonach die im Gesetz erzwungene Trennung von Gegendarstellung und redaktioneller Anmerkung den Informationsanspruch der Leser in unzulässiger Weise beeinträchtige. Zudem greife der Plazierungszwang gesetzeswidrig in die redaktionelle Arbeit und in die Zeitungsgestaltung ein.

Nach dem Gesetz ist es nicht mehr möglich, auf derselben Seite einer Zeitung auf eine Gegendarstellung zu antworten. Zudem muß eine Gegendarstellung in gleicher Aufmachung erscheinen wie der Artikel, gegen den sie sich wendet. Die Saarbrücker Zeitung, die bereits Gegendarstellungen nach dem neuen Gesetz abgedruckt hat (taz vom 12.8.94), gab letzte Woche bekannt, daß sie mit einer Verfassungsklage gegen das Gesetz vorgehen will.