Monika Griefahn sagt: „Ja, aber ...“

■ Der erste Castor darf nach Gorleben fahren, aber Niedersachsens Umweltministerin stellt vier Bedingungen

Hannover (taz) – Monika Griefahn hält ihre Bedenken gegen den Castor aufrecht, der aus dem AKW Philippsburg nach Gorleben fahren soll. Aber es fällt ihr immer schwerer. Sie sagte gestern, daß sie noch heute, also am Abend vor Ablauf der vom Bundesumweltminister per Weisung gesetzten Frist, den Transport genehmigen werde. Doch diese Zustimmung werde nur unter vier Bedingungen erteilt:

– Das Umweltministerium verlangt von der Betreibergesellschaft des Endlagers, BLG, und der Bundesregierung, sicherzustellen, daß „gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung in der Umgebeung des Lager absolut ausgeschlossen werden“. Dies gelte, wie Griefahn sagte, insbesondere in Hinblick auf die Gefahr der Leukämie.

– Zweitens müsse die BLG nachweisen, wo der Inhalt des Castor-Behälters nach fünf bis sieben Jahren verbleiben solle. Schließlich gehe das Nutzungskonzept für das Lager von fünf bis sieben Jahren Aufbewahrungszeit aus.

– Drittens solle die Betreibergesellschaft nachweisen, daß das anliefernde Energieversorgungsunternehmen in jedem Falle verantwortlich für die verstrahlten Abfälle bleibt und sie notfalls auch zurücknimmt.

– Viertens will die Ministerin, daß die BLG in Zukunft feststellt, ob die Zwischenlagerkapazitäten an den AKW-Standorten ausgenutzt werden, damit unnötige Atomtransporte vermieden werden.

Für dieses „Ja, aber ...“ will sich Griefahn auch noch die Rückendeckung des Landtages holen. Erst wenn das Parlament, wie vorgesehen, morgen abend über den Transport debattiert hat, soll die Zustimmung endgültig formuliert werden. Ob jedoch die Bedingungen des Landes rechtlich relevant sind, war Monika Griefahn gestern selbst nicht klar. „Darüber gehen die Meinungen der Verwaltungsjuristen auseinander“, gab sie freimütig zu. Möglicherweise müsse der Bundesumweltminister nun erneut eine Weisung erteilen. Möglicherweise werde er sich gemeinsam mit der BLG aber auch über die niedersächsischen Bedingungen einfach hinwegsetzen. Griefahns Bedingungen schränken vor allem in zwei Punkten die gültige Betriebsgenehmigung für Gorleben ein: Bisher sind die Anlieferer von hochradioaktiven Stoffen nur verpflichtet, defekte Castor-Behälter zurückzunehmen, sie bleiben aber nicht insgesamt für ihren Abfall verantwortlich. Die Beschränkung auf sieben Jahre Lagerzeit ergibt sich zwar aus dem noch geltenden Nutzungskonzept. Für die Behälter jedoch ist eine maximale Lagerzeit von 40 Jahren schon jetzt zugelassen. Allerdings läuft die bisherige Einlagerungsgenehmigung insgesamt im Jahre 2017 aus. Jürgen Voges