Kampf dem Engpaß

■ Rechtsreferendare warten weiter aufs Referendariat, nur nicht ganz so lange Von Clemens Gerlach

In die Diskussion um die Wartezeiten für Hamburgs Justiz-Referendare – nach Stellenkürzungen (919 statt 1015) drohen ab Beginn des nächsten Jahres bis zu 22 Monate – kommt Bewegung. „Wir werden im Februar aller Voraussicht 40 statt der ursprünglich geplanten 20 einstellen“, bestätigte gestern Helmut Büchel, Leiter der Personalstelle für Referendare am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG), der taz. Die Zusage ist ein erster Erfolg für die protestierenden Nachwuchsjuristen, die nach Bestehen des ersten Staatsexamens schon jetzt bis zu anderthalb Jahre aufs Referendariat warten müssen.

130 Referendare in spe hatten einen offenen Brief an Justizsenator Klaus Hardrath gerichtet (taz berichtete), zu dem dieser am vergangenen Freitag auf der 20-Jahrfeier der Reformierten Juristenausbildung Stellung nahm. Außer der unverbindlichen Äußerung, er wolle sich im Senat für den teilweisen Erhalt der Referendariatsstellen einsetzen, konnte Hardrath jedoch keine konkreten Zusagen machen. Auch Justizamtsleiter Michael Stallbaum hatte sich auf einer Informationsveranstaltung im Anschluß an die Feier in dieser Richtung geäußert. Dies war von einigen Teilnehmern jedoch als definitive Zusage verstanden worden: Er habe von mindestens 50 Einstellungen alle zwei Monate gesprochen und versichert, es werde keine Wartezeiten von 22 Monaten geben. Stallbaum gestern zur taz: „Wir bemühen uns, die Stellenstreichungen zeitlich zu strecken. Mehr habe ich den Diskussionsteilnehmern nicht versprochen, selbst wenn wir gerne mehr Referendare einstellen möchten.“ Es überwiegt also skeptische Zurückhaltung.

So freut sich Thomas Motz, Mit-Initiator des offenen Briefes, zwar über die zusätzlichen Einstellungen, schließlich sei im Februar „der größte Engpaß“. Aber: „Die erwünschte spürbare Verkürzung der Wartezeit ist das nicht.“ Das sieht Büchel nicht anders: „Durch die Maßnahme können wir nur eine übergroße Verlängerung der Wartezeit verhindern.“ Im übrigen seien die Mehreinstellungen nicht als Reaktion auf die Proteste zu verstehen, sondern kurzfristig möglich geworden, „weil die Prüfungen zum zweiten Staatsexamen zügiger als erwartet verlaufen sind“.

Wie dem auch sei – Büchel sind die Hände gebunden, denn mehr Referendare als von der Justizbehörde pro Jahr bewilligt kann der OLG-Richter nicht einstellen. Mit anderen Worten: Das Wartezeit-Problem wird nicht gelöst, sondern nur nach hinten verschoben, denn die am Jahresanfang zusätzlich vorgenommenen Einstellungen müssen – wegen des einzuhaltenden Jahresdurchschnitts – durch verringerte Neubesetzungen in den restlichen Monaten ausgeglichen werden. Auch deshalb gibt sich Motz trotz des bislang Erreichten nicht zufrieden: „Alles über ein Jahr Wartezeit ist zuviel.“