„Tragische Geschichte“

■ Trotz Haftunfähigkeit: Haftverschonung abgelehnt - bis zum Tod im Knast

„Das ist eine tragische Geschichte“, kommentierte Justizpressesprecher Jürgen Weinert gestern den Tod des 33jährigen Frank Rönpage. Der junge Mann war Dienstag im Zentralkrankenhaus des Hamburger Untersuchungsgefängnisses Hamburg an Aids gestorben. An just diesem Tag hatte die zuständige Staatsanwaltschaft in Lübeck über den verschlechterten Gesundheitszustand Rönpages informiert werden sollen, um über eine Haftverschonung des stark abgemagerten und geschwächten Gefangenen zu entscheiden.

Im August dieses Jahres hatte die taz hamburg über die unwürdigen Bedingungen berichtet, unter denen Frank Rönpage im Bernhard-Nocht-Institut gehalten wurde: Auf 35 Kilo abgemagert, war der todkranke Häftling Tag und Nacht mit Händen und Füßen an Bett, Heizung oder Rollstuhl gefesselt worden - wegen Fluchtgefahr, wie Pressesprecher Weinert damals bestätigte; Rönpage war im Dezember 1993 bereits einmal aus dem Bernhard-Nocht-Institut geflohen. Fluchtgefahr bestand im August allerdings wegen des erbärmlichen Zustands des Aidskranken nicht mehr. „Frank ist so schwach, der kommt nicht mal die Treppe runter“, hatte seine Schwester gegenüber der taz geklagt.

Zuständig für Rönpage ist die Staatsanwaltschaft Lübeck, dort war er wegen schweren Raubs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die im März 1997 beendet gewesen wäre. Obwohl die Institutsärzte und, nach seiner Rückführung, auch die Ärzte des Zentralkrankenhauses Rönpage aus medizinischer Sicht Haftunfähigkeit bescheinigten, lehnten die Lübecker Ankläger eine Strafaussetzung bis zu seinem Tod ab. bit