Schweizer „Burger“ wollen das Matterhorn besitzen

Das 4.478 Meter hohe Matterhorn ist kein Privateigentum, sondern gehört der Gemeinde Zermatt. Dieses Urteil hat das Walliser Kantonsgericht gefällt und damit einen bizarren Streit um den Gipfel beendet. In bestimmten Gemeinden – so auch in Zermatt – gibt es Bewohner erster und zweiter Klasse: die „Burger“ und die „Bürger“. Erstere stammen aus alten, wohlhabenden und einflußreichen Familien und haben sich in der sogenannten Burgergemeinde zusammengeschlossen. Der Rest, meist Zugewanderte, darf sich nur Bürger nennen. Als vor einiger Zeit der Schweizer Gletscher-Forscher Benedikt Schnyder den Plan entwickelte, am Kleinen Matterhorn eine touristische Gletscher-Grotte anzulegen, wurden die Burger aktiv und beanspruchten Eigentum am Matterhorn. Das Gericht hatte zwar ihre Forderung abgewiesen, dennoch versuchen sie weiterhin, sich durchzusetzen.Foto: Edda Treuberg