■ Innenminister Kanther verbietet die „Wiking“-Jugend
: Nicht mehr duldbar

Jetzt hat es also die „Wiking-Jugend“ erwischt, die der Bannstrahl des Bonner Innenministers Kanther traf. Für ein solches Verbot spricht einiges. Beispielsweise, daß jetzt den ideologischen Brandstiftern der neonazistischen Szene, und dazu gehört die „Wiking- Jugend“, die finanziellen Mittel, die organisatorische Basis und die Möglichkeit, öffentlich aufzutreten, entzogen werden. Die Verbotsverfügung dokumentiert auch, daß Staat und Gesellschaft nicht bereit sind, rechtsextremistische Umtriebe weiterhin zu dulden.

Verbote, wie auch die früheren der „Nationalen Alternative“ und der „Nationalistischen Front“ können aber von den Organisatoren solcher Gruppierungen und Parteien umstandslos unterlaufen werden. Die verbotene Partei wird durch eine neue ersetzt. Der Name wird gewechselt, die alte Truppe firmiert fortan unter neuem Signet. So hat es zum Beispiel in der Vergangenheit der heutige FAP-Chef Friedhelm Busse gemacht, der seine Erfahrungen mit Parteiverboten hat. Seine frühere Truppe, die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“, wurde bereits am 27. Januar 1982 vom Bonner Innenminister verboten. Seine späteren Aktivitäten, wie jetzt in der FAP, hat das nicht bremsen können. Sollte das Bundesverfassungsgericht, wie von Innenminister Kanther beantragt, die FAP verbieten – wir werden sehen, wo Busse dann auftaucht.

Verbote könnten, geben vorwiegend Sozialarbeiter zu Bedenken, kontraproduktiv sein, weil sie die jugendlichen Mitläufer und ideologisch noch nicht „gefestigten“ Parteimitglieder mit den Organisatoren und Führern solcher Gruppen gleichsetzen. Das Verbot stigmatisiere besonders Jugendliche und am Ende fänden die sich dann dort wieder, wo man sie hingestellt hat: in der rechtsextremen Ecke.

Über das Für und Wider von Verboten wird seit Jahren gestritten. Der Streit war allerdings einer der alten Bundesrepublik, bei dem alle davon ausgingen, daß der Rechtsextremismus keine wirkliche Gefahr für die oft zitierte „zivile Gesellschaft“ darstellt. Die Attacken auf AusländerInnen in Hoyerswerda, in Rostock-Lichtenhagen und die Menschenjagd in Magdeburg am „Herrentag“ haben aber ebenso wie die Morde in Mölln und Solingen das Koordinatensystem der Verbotsdebatte verschoben. Wenn die körperliche Unversehrtheit von AusländerInnen und Andersdenkenden zur Disposition steht, gibt es keinen Spielraum für einen diffizilen Streit über Sinn oder Unsinn sozialpsychologischer Erklärungen und sozialarbeiterischer Strategien. Das gilt auch, wenn man weiß, daß mit Verboten nichts oder nur wenig erreicht werden kann. Wolfgang Gast