EU handelt nicht alleine

■ Urteil gegen EU-Kommission

Straßburg (AP/taz) – Die EU- Kommission hat am Dienstag eine schwere Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Sie scheiterte mit dem Versuch, die volle Federführung für die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union zu übernehmen. In einer mit Spannung erwarteten Stellungnahme entschieden die Richter, daß die Regierungen der Mitgliedstaaten an EU-Verhandlungen und Vertragsabschlüssen über den Handel mit Dienstleistungen und geistigen Eigentumsrechten auch künftig unmittelbar mitwirken können. Allein federführend sei die Kommission, so wie auch bisher schon, bei Verhandlungen über den Handel mit gewerblichen Erzeugnissen, befand das Oberste EU-Gericht.

Die EU-Kommission hatte die Alleinvertretungskompetenz für die EU bei allen Verhandlungen im Rahmen der neuen Welthandelsorganisation beansprucht, die im Januar die Arbeit aufnehmen soll. Dagegen hatten sich vor allem Großbritannien und Frankreich gewandt, die ihre nationalen Kompetenzen nicht abgeben wollten.

EU-Außenhandelskommissar Sir Leon Brittan sagte in Brüssel nach der Stellungnahme des Gerichtshofs, er baue jetzt darauf, daß der Ratifizierungsprozeß des aus dem Gatt hervorgegangenen Welthandelsabkommens in der EU bis zum 1. Januar abgeschlossen werden könne.